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„Ein Dokument des Mutes, der Weitsicht und der Tapferkeit“

Vor 70 Jahren proklamierte der Oberschlesier Manuel Jordan „eine feierliche Erklärung“, „die die Pflichten und Rechte festlegt, welche die deutschen Heimatvertriebenen als ihr Grundgesetz“ ansehen

Klaus J. Groth
30.07.2020

Als die sogenannte Charta der deutschen Heimatvertriebenen am 5. August 1950 in Bad Cannstatt von 30 „erwählten Vertretern von Millionen Heimatvertriebenen" unterzeichnet und am Tag darauf vor 150.000 Vertriebenen und Flüchtlingen in Stuttgart vor den Ruinen des Neuen Schlosses vom Oberschlesier Manuel Jordan verkündet wurde, lag die Konferenz von Potsdam, auf der die Westmächte auf Drängen des sowjetischen Diktators Josef Stalin die Vertreibung der Deutschen aus den östlichen Teilen des Reiches abgesegnet hatten, gerade fünf Jahre zurück.
Dieser geringe zeitliche Abstand verdeutlicht, welche moralische Bedeutung die Erklärung hatte. Damals lebte die Hälfte der Vertriebenen und Flüchtlinge von der Fürsorge, war auf die Gutwilligkeit ihrer neuen Nachbarn angewiesen. Die Erlaubnis zum Kartoffelstoppeln kam einem Gnadenakt gleich. 40 Prozent der Vertriebenen bezogen Arbeitslosenhilfe. Im Januar 1950 wurde eine Partei mit dem programmatischen Namen „Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten" (BHE) gegründet. In Schleswig-Holstein, dem Bundesland mit dem höchsten Flüchtlingsanteil, kam sie auf Anhieb bei der Landtagswahl vom 9. Juli des Jahres auf 23,4 Prozent. Das war die Situation, als die Charta beschlossen wurde.
Verzicht auf Rache und Vergeltung
Kernpunkt der Charta war die Aussage: „Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluss ist uns ernst und heilig im Gedenken an das unendliche Leid, welches das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat." Schon damals höhnte die Presse von links, der Verzicht auf Rache und Vergeltung stehe den Vertriebenen nicht zu. Sie hätten weder Recht noch Veranlassung auf Rache und Vergeltung.
Bundespräsident Heinrich Lübke wertete die Charta zehn Jahre nach ihrer Verkündung 1960 deutlich freundlicher: „Wer die Umstände jener Zeit bedenkt, wird erkennen, dass die Charta ein Dokument des Mutes, der Weitsicht und der Tapferkeit war."
Viele der 14 Millionen Heimatvertriebenen hatten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die Hoffnung noch nicht aufgegeben, in nicht allzu ferner Zukunft in die Heimat zurückkehren zu können. Auf friedlichem Wege. Auch das wurde mit Argwohn beobachtet. Mancher fragte sich, ob die Aktivitäten der Vertriebenenverbände Ausgangspunkt für neue Unruhen in Europa sein könnten. Die Charta war das genaue Gegenteil einer Radikalisierung. Sie wies in die Zukunft.
Die Vertriebenen brachten sich nachdrücklich und erfolgreich in den Wiederaufbau Deutschlands und in die Schaffung Europas ein: „Die Vertriebenen werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können." Und: „Die Vertriebenen werden durch harte, unermüdliche Arbeit teilnehmen am Wiederaufbau Deutschlands und Europas." Das taten sie.
Hingegen wurde ihrem formulierten Recht auf Heimat nicht entsprochen: „Wir haben unsere Heimat verloren. Heimatlose sind Fremdlinge auf dieser Erde. Gott hat die Menschen in ihre Heimat hineingestellt. Den Menschen mit Zwang von seiner Heimat zu trennen, bedeutet, ihn im Geiste zu töten. Wir haben dieses Schicksal erlitten und erlebt. Daher fühlen wir uns berufen zu verlangen, dass das Recht auf die Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht wird."
Die Bonner Politik wollte es anders. Die Vertriebenen ließen nicht nach, ihr Recht auf Heimat einzufordern. Noch bei der 30-Jahresfeier 1980 wurde auf diesen Passus der Charta hingewiesen. Der damalige Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV) und Bundestagsabgeordnete Herbert Czaja forderte: „Unsere Nachbarn, insbesondere das polnische Volk, sollten nicht auf eine ständige Teilung eines intakten Volkes setzen ... Wir müssen vielmehr einen gerechten und tragbaren Ausgleich zwischen den Rechten der Völker und der Staaten anstreben."
Damals lösten solche Worte heftigen politischen Streit aus. Fünf Jahre später würdigte Bundespräsident Richard von Weizsäcker am 8. Mai 1985 den weitsichtigen Verzicht der Vertriebenen: „Früh und beispielhaft haben sich die Heimatvertriebenen zum Gewaltverzicht bekannt. Das war keine vergängliche Erklärung im anfänglichen Stadium der Machtlosigkeit, sondern ein Bekenntnis, das seine Gültigkeit behält."
„Gründungsdokument" der Republik
Die eindeutigste Anerkennung blieb Bundestagspräsident Norbert Lammert beim 60. Geburtstag vorbehalten, als er die Charta „zu den Gründungsdokumenten der Bundesrepublik Deutschland" zählte und als „eine wesentliche Voraussetzung ihrer vielgerühmten Erfolgsgeschichte" bezeichnete. Aber immer, wenn es um Position und Rolle der Vertriebenen geht, wird die Anerkennung im gleichen Atemzug eingeschränkt. Als die damalige Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, anlässlich der 60-Jahr-Feier vorschlug, mit dem 5. August den Tag, an dem die Charta unterzeichnet wurde, zu einem eigenständigen nationalen Gedenktag für die Vertriebenen zu machen, verweigerten sich Norbert Lammert und der damalige Bundesinnenminister Lothar de Maizière.
Derselbe Vorschlag war bereits 2003 an der rot-grünen Bundesregierung gescheitert. Lapidar wurde darauf verwiesen, dass es bereits einen Gedenktag gebe, um an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gemeinschaftlich zu erinnern, den Volkstrauertag. Wohl als Trostpflaster war de Maizières Zusicherung gedacht: „Wir werden unsere Unterstützung des Bundes für den BDV, die Landsmannschaften und die deutschen Minderheiten auch in Zukunft im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten fortsetzen." Zu mehr Trostpflaster reichte es nicht.